Unsere Schwerpunkte

Unsere Klienten werden von spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten in den jeweiligen Gebieten intensiv betreut. Eine umfassende Rechtsberatung ist dabei selbstverständlich. Wir verfügen über fundiertes und spezialisiertes Fachwissen sowie über langjährige Erfahrungen in den verschiedensten Bereichen.

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht regelt eine Vielzahl der alltäglichen Lebensbereiche. Es ist für das gesellschaftliche Zusammenleben von herausragender Bedeutung. Die wichtigsten Bereiche sind hier:

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhaltssachen in Kindschaft- und Ehesachen
  • Kindschaftssachen: Sorge- und Umgangsrecht
  • Beratung zu Vormundschaft und Betreuung
  • Adoptionssachen
  • Eheverträge

STRAFRECHT

Der Bereich des Strafrechts umfasst das

SOZIALRECHT

Das Sozialrecht umfasst unter anderem die Bereiche

ZIVILRECHT

Das Vertragsrecht ist Begleiter unseres täglichen Handelns, sei durch:

  • Grundstücksverträge
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Darlehen und Finanzierungsverträge
  • Mobilfunkverträge
  • Mietverträge
  • Leasingverträge
  • Energielieferungsverträge
  • Providerverträge

Im Mietrecht beraten wir Sie im:

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Opferschadensersatz
  • Pauschalreiserecht
  • Reisevermittlungsrecht
  • Individualreiserecht

Das Arbeitsrecht umfasst unter anderem Bereiche wie Gehalt, Abmahnung, Kündigung, Mobbing, Diskriminierung oder Urlaubsentgelt.

Das Verbraucherrecht umfasst alle Bereiche, bei denen Privatpersonen mit Unternehmen korrespondieren und hier Rechtsverhältnisse begründen oder unterhalten.

Insofern ist dieser Bereich so tiefgreifend, dass er nur schwer zu umgrenzen ist. Im Schwerpunkt beraten wir hier im Bereich:

  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Widerrufsrecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Energierecht

Im Erbrecht beraten wir Sie in Bezug auf:

  • Nachlassabwicklung
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsauslegung
  • Vorsorge im Allgemeinen

ÖFFENTLICHES RECHT